Transport und Logistik
December 9, 2022

Mit diesen Maßnahmen kann das LkSG erfolgreich in Ihr Unternehmen integriert werden

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es regelt, dass Unternehmen, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen, branchenunabhängig verpflichtet sein werden, Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihren Lieferketten weltweit zu verhindern oder zu minimieren.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es regelt, dass Unternehmen, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen, branchenunabhängig verpflichtet sein werden, Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihren Lieferketten weltweit zu verhindern oder zu minimieren.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es regelt, dass Unternehmen, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen, branchenunabhängig verpflichtet sein werden, Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihren Lieferketten weltweit zu verhindern oder zu minimieren.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es regelt, dass Unternehmen, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen, branchenunabhängig verpflichtet sein werden, Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihren Lieferketten weltweit zu verhindern oder zu minimieren.

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette müssen Unternehmen alle Schritte berücksichtigen, die für die Herstellung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind - von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden. Dazu gehören nicht nur Handlungen, die von den Unternehmen selbst begangen werden, sondern auch solche, die in den Netzwerken der Zulieferer stattfinden. Es ist also wichtig, dass wir verstehen, was „Lieferkette” hier im weitesten Sinne bedeutet, denn wenn irgendwo in dieser Kette etwas nicht gemäß der neuen Richtlinie durchgeführt wird, könnte sich das negativ auf die gesamte Supply Chain auswirken.

Das LkSG verpflichtet Unternehmen also grundlegend dazu, bestimmte aufeinander aufbauende Maßnahmen in ihre gesamte Logistik zu integrieren, sodass ein vergleichbarer und kontrollierbarer Prozess entsteht. Nach Inkrafttreten der Bestimmungen müssen Unternehmen in der Lage sein, diese Umsetzungsmaßnahmen nachweisen zu können, sonst drohen ihnen Strafen und Risiken für Haftungsklagen. Diese aufeinander aufbauenden Schritte basieren auf den Gesetzestexten des LkSG und bieten dadurch einen schlüssigen Leitfaden für die Integration und Einhaltung der Initiativen. Beginnend mit der Risikoanalyse und endend mit der Dokumentation: Dieser Prozess bereitet betroffene Unternehmen auf das neue Gesetz vor.

Risikoanalyse (§ 5 LkSG)

Zunächst gilt es, ein Risikomanagement gemäß § 4 LkSG einzurichten, welches sich den entstehenden Herausforderungen und Aufgaben anerkennt. Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße sollen durch das Management frühzeitig identifiziert und minimiert beziehungsweise verhindert werden. Außerdem muss sich diese Einheit um klare Zuständigkeitsbereiche kümmern und mithilfe von deutlichen Aufgabenverteilungen für Einhaltung der neuen Maßnahmen sorgen. Grundlegende Informationsbasis zu Beginn der Integration des LkSG in die Strukturen von Unternehmen, wird eine ausführliche Risikoanalyse sein (§ 5 LkSG). Hier sollen Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umweltverstöße erkannt, bewertet und priorisiert werden, sodass das Risikomanagement in der Lage ist, die entsprechenden Konsequenzen vorschlagen zu können.

Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2 LkSG)

Die Unternehmensleitung kommuniziert die entwickelte Strategie zur Einhaltung und Verhinderung von Verstößen an alle beteiligten Akteure des Betriebs. In dieser Grundsatzerklärung sollen nicht nur interne Beteiligte wie zum Beispiel der Betriebsrat und die Mitarbeitenden informiert werden, auch die Öffentlichkeit und indirekte Betroffene sind als Teilhaber zu verstehen. Des Weiteren sollen die Geschäftspartner und Stakeholder über die Vorgehensweise aufgeklärt werden, sodass die Logistikkette transparent und effizient bleiben kann. Die neuen Maßnahmen sollen schließlich Umwelt und Menschen schützen und nicht die wirtschaftlichen Tätigkeiten ausbremsen.

Präventionsmaßnahmen (§ 6 Abs. 1,3,4 LkSG)

Im Sinne des § 6 Abs. 1,2 und 4 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sollen nun die aus der Grundsatzerklärung entstandenen Maßnahmen umgesetzt werden. Dabei spielen insbesondere Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken eine besondere Rolle. Es muss stets darauf geachtet werden, dass die veröffentlichte Menschenrechtsstrategie eingehalten wird und gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass eine ausführliche Überprüfung möglich ist.

Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG)

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Risikomanagements zu kontrollieren, dass keinerlei Verstöße stattfinden oder sich neu entwickeln. Zusätzlich zu dieser Abteilung muss es jedoch auch für interne sowie externe Betroffene möglich sein, Beschwerden oder Auffälligkeiten zu melden. Das Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG) soll den gesamten Prozess zur Einhaltung und Prävention von Menschenrechts- und Umweltverstößen festigen und unterstützen, denn vornehmlich bei größeren Unternehmen werden die Management-Teams an die Grenze des Machbaren stoßen.

Überprüfung

Wie bereits erwähnt, muss eine Überprüfung der jeweiligen Maßnahmen stets durchgeführt werden können. Um sicherzustellen, dass die Risiken ordnungsgemäß kontrolliert werden, sollten Unternehmen in Erwägung ziehen, risikobasierte Kontrollmaßnahmen in ihren eigenen Geschäftsabläufen zu implementieren. Darüber hinaus sollten sie auch mit ihren direkten Lieferanten vertragliche Kontrollmechanismen vereinbaren. Durch diese Vorkehrungen können sich Unternehmen vor den potenziell verheerenden Folgen von Fehlern im Vertragsmanagement schützen.

Abhilfemaßnahmen (§ 7 LkSG)

Gemäß § 7 des LkSG müssen bei Rechtsverletzungen im Unternehmen selbst oder bei Zulieferern, umgehend angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören unter anderem die Untersuchung und Bearbeitung von Berichten über solche Verstöße sowie die Einleitung von Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Verstöße. Darüber hinaus muss das Unternehmen seine Handlungen und Ergebnisse transparent machen und Mitarbeiter, Teilhaber, Aktionäre und die Öffentlichkeit über seine Bemühungen im Umgang mit Menschenrechts- und Umweltfragen auf dem Laufenden halten. Die konkrete Gestaltung der Abhilfemaßnahmen hängt von der Schwere des Verstoßes ab und variiert im Rahmen des Gesetzes.

Dokumentation (§ 10 LkSG)

Das LkSG gibt klare Richtlinien vor, wie der Prozess der Umsetzung von Präventivmaßnahmen zu dokumentieren und darüber zu berichten ist. Ähnlich wie bei der Risikoanalyse müssen auch im Sinne der Dokumentation zuallererst alle Maßnahmen klar und deutlich erfasst und analysiert werden. Diese Dokumentation sollte Angaben darüber enthalten, wann die Maßnahme in Kraft gesetzt wurde, was sie beinhaltete und welche Wirkung sie hatte. Darüber hinaus sollte diese Dokumentation zeitnah veröffentlicht werden, damit andere Interessengruppen über die unternommenen Schritte informiert werden können. Schließlich verlangt das LkSG, dass alle umgesetzten Maßnahmen kontinuierlich überwacht und bewertet werden. Diese Bewertung sollte alle Bereiche aufzeigen, in denen Verbesserungen vorgenommen werden können. Durch die Befolgung dieser Richtlinien können Organisationen sicherstellen, dass sie bei ihren Bemühungen zur Verhinderung sexueller Belästigung transparent und rechenschaftspflichtig sind.

Bußgelder (§ 24 LkSG)

Bei Verstößen gegen die Vorschriften des LkSG können hohe Bußgelder auf Unternehmen zukommen. Diese können bis zu 800.000 € oder bei Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro bis zu 2% des Jahresumsatzes Betragen.

Connected Supply Chain Plattformen: Eine konkrete Maßnahme im Sinne des LkSG

Connected Supply Chain Plattformen sind Lösungen, dessen Ziel es ist, die gesamte Wertschöpfungskette digital und möglichst in Echtzeit darzustellen. Entscheider nutzen diese Plattformen, um Verhalten von Akteuren in der Logistikkette zu überwachen und um mögliche Ereignisse besser antizipieren zu können. Von IT-Workflows über das Customer Service Management: Plattformen dieser Art bieten ideale Ansätze, das LkSG in die Unternehmensstrukturen in zu integrieren. Eine Connected Supply Chain Plattform ermöglicht es den Partnern in der Lieferkette, sich mit dem Kontrollzentrum des Unternehmens zu verbinden und bietet so eine Vielzahl von Ansatzpunkten für die Operationalisierung des LkSG. Sowohl vorbeugende Maßnahmen (§ 6) als auch Abhilfemaßnahmen (§ 7), wenn Verstöße im eigenen Geschäftsbereich oder bei Lieferanten festgestellt werden, können über dieses System, das auch alle Umsetzungsbemühungen dokumentiert, effektiver realisiert werden. Hier können alle Mitarbeiter des Unternehmens ihre Anliegen über ein Ticketsystem einreichen, das dann über das Leistungsmanagement in Echtzeit bearbeitet und verfolgt wird. Diese Informationen werden fortlaufend alle Beteiligten zugänglich sein, sodass sowohl das Beschwerdeaufkommen als auch andere Nachhaltigkeitsindikatoren wie Qualitätssicherungsbewertungen transparent gemessen werden. Mit einer Connected Supply Chain Plattform können Lieferanten also ihre LkSG-Anforderungen in das reguläre Qualitätsmanagement für Lieferanten integrieren.

Vertragsmanagement im Rahmen des LkSG

Das LkSG verlangt von den Unternehmen nicht nur die Einhaltung bestimmter Standards, sondern auch, dass sie sich von ihren direkten Lieferanten vertraglich zusichern lassen, dass sie diese ebenfalls einhalten werden (vgl. § 6 Abs. 4 LkSG). Ein Lieferant ist jeder Partner in einem Vertrag über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die für die Herstellung des entsprechenden Produkts erforderlich sind (§ 2 Abs. 7 LkSG).

Die Einhaltung der Anforderungen des LkSG durch Lieferanten hängt wiederum von verschiedensten Faktoren ab: Zum einen gibt es Vertragspartner, die selbst in den Anwendungsbereich des LkSG fallen und dementsprechend gemäß der bereits erwähnten Maßnahmen tätig werden müssen. Zum anderen wird es Partner geben, bei denen eine primäre eigene Handlungspflicht nicht der Fall sein wird. Um mit diesen Lieferanten arbeiten zu können, müssen Unternehmen sich vertraglich zusichern lassen und sicherstellen, dass auch diese Lieferanten die Anforderungen aus dem LkSG einhalten.

Ist die Blockchain ein geeignetes Kontrollwerkzeug?

Die Blockchain ist vor allem als die Technologie hinter Bitcoin bekannt, aber ihre Anwendungen gehen weit über Kryptowährungen hinaus. Einfach ausgedrückt, ist die Blockchain ein digitaler Datenstrang, der zur Verfolgung jeder Art von Transaktion verwendet werden kann. Im Gegensatz zu traditionellen Datensätzen, die von einer zentralen Behörde geführt werden, ist die Blockchain über ein Netzwerk von Computern verteilt. Dies bedeutet, dass es praktisch unmöglich ist, die Daten in der Blockchain zu manipulieren. Durch die Integration von Dokumentationsmaßnahmen auf der Blockchain können Daten unverfälscht zurückverfolgt werden, wodurch sich miteinander agierende Logistikunternehmen auf transparente Informationen verlassen können. Konkret könnte die Bereitstellung der Daten, zum Beispiel von Güterflüssen oder Lieferungen, über einen sogenannten „Digital Twin” geschehen, welcher die Daten aus traditionellen Lösungen digital bereitstellt. Die daraus resultierende Transparenz bietet allen beteiligten Akteuren eine Informationsbasis und ermöglicht eine allgemein effizientere Logistikkette.

Fazit

Das LkSG wird einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Verbesserung der Menschenrechtslage leisten. Als 100% Tochterunternehmen der Volkswagen AG wird Cito die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ebenfalls implementieren. Insgesamt ist das LkSG ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Unternehmen Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltgesetze in ihren Lieferketten erkennen und Maßnahmen ergreifen, um diese zu beheben. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Anforderungen dieses Gesetzes in die Unternehmen integriert werden, um so mit einem höheren Maß an Transparenz und Verantwortung in der gesamten Lieferkette arbeiten können. Darüber hinaus müssen Unternehmen bei Verstößen gegen das LkSG mit hohen Geldbußen und Strafen rechnen.

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