Integrität und Compliance bei Cito

Integrität heißt für uns, Haltung zu zeigen. Integrität wirkt als innerer Kompass, um aus eigener Überzeugung das Richtige zu tun – unabhängig von ökonomischem oder sozialem Druck. Um Orientierung und Unterstützung zu bieten, ist Integrität fest in unseren Prozessen und Entscheidungen verankert. So übernehmen wir Verantwortung und zeigen Haltung. Dies stärkt unsere Vertrauenswürdigkeit und macht uns noch attraktiver für unsere Investoren, Kunden und Mitarbeitenden.

Wir sind überzeugt: Wir können als Unternehmen nur nachhaltig erfolgreich sein, wenn wir alle integer und regelkonform handeln.

Wir sind uns bewusst: Verstöße gegen Gesetze, Regeln und Vorgaben haben Konsequenzen. Auch deshalb wollen wir auf diesem Gebiet Vorbild sein. Die ethische Basis unseres Handelns haben wir in unseren Verhaltensgrundsätzen, dem Code of Conduct, sowie in den Group Essentials, unseren Konzerngrundsätzen, festgehalten. Wir leben unsere Unternehmenswerte, Prinzipien und Regeln. Wir fördern ein vertrauensvolles, aufrichtiges und faires Miteinander, um mit klaren Regeln und klarer Haltung Verantwortung zu übernehmen und den Konzern und seine Mitarbeitenden zu schützen.

Bei Fragen zu Integrität und Compliance bei Cito wenden Sie sich bitte an 
compliance-vwn@volkswagen.de.

Unsere Grundsätze

Die Verhaltensgrundsätze

Ein Unternehmen kann nur langfristig erfolgreich sein, wenn es sich integer verhält, Recht und Gesetz weltweit einhält und zu seinen freiwilligen Selbstverpflichtungen und ethischen Grundsätzen steht.

Die Verhaltensgrundsätze –auch »Code of Conduct« genannt –sind ein für alle Beschäftigten gültiger Leitfaden. Er soll den Umgang mit bestehenden Regeln im Unternehmen erleichtern und Beschäftigten Orientierung, Hilfe und Rat bei ihren täglichen Aufgaben und Entscheidungen bieten. Im Fokus steht dabei die Verantwortung jedes Einzelnen für Compliance.

Verhaltensgrundsätze herunterladen (PDF)

Download Code of Conduct English Version (PDF)

Code of Conduct für Geschäftspartner

Unser Leitfaden

Der Code of Conduct für Geschäftspartner fasst zusammen, welche Erwartungen an Geschäftspartner gestellt werden.

The Code of Conduct for Business Partners makes clear which standard apply for business partners.

Code of Conduct für Geschäftspartner DE EN herunterladen (PDF)

Anti-Korruption

Unser Leitfaden

Korruption hat bei Volkswagen keinen Platz. Das hat Volkswagen in seinen Verhaltensgrundsätze, dem Code of Conduct, fest verankert. Darüber hinaus bietet der Leitfaden Anti-Korruption allen Beschäftigten eine weitere Hilfestellung.

Leitfaden Anti-Korruption herunterladen (PDF)

There is no place for corruption and bibery at Volkswagen. This is firmly anchoredin the Code of Conduct. The anti-corruption guide offers further assistance to all employees.

Download Anti-Corruption Guideline (PDF)

Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner, hat bei Cito oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkswagen AG beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben. 

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Mitarbeiter*innen, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei Cito beitragen, werden nicht toleriert. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie verarbeiten wir Ihren Hinweis? 
Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

Finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns hier.

* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das eine Cito Dienstleistung betrifft?

Bitte wenden Sie sich bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen von Cito oder unserer Geschäftspartner (z.B. Transportpartner) an kontakt@cito.ai.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.  

Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.

Online Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform BKMS in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt.

Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office auch in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

E-Mail

Sie erreichen das Aufklärungs-Office von Cito per E-Mail über die folgende Adresse: io@volkswagen.de

24/7 Hotline

Sie können Meldungen rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben: +800 444 46300.

Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen: +49 5361 946300.

In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer.

Zentrales Aufklärungs-Office

Postanschrift
Volkswagen AG
Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg
Deutschland

Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über io@volkswagen.de.

Ombudsleute

Cito hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link.

Externer Meldekanal für Deutschland

Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ - Hinweisgeberstelle)

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten.

Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung befragt worden sind, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängiger Stelle Feedback zu geben.

Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an unseren Compliance Officer per E-Mail unter compliance-vwn@volkswagen.de wenden.